Freizeitförderung
Fördermittel für Freizeitaktivitäten. Was ist das?
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert die Teilnahme an Freizeitangeboten. Konzerte, Kinobesuche, Mitgliedschaften in Sportvereinen und vieles mehr. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten erstattet.
Wer bekommt die Kosten erstattet?
- Menschen mit Behinderung, die in einer eigenen Wohnung leben.
- Wenn an den Freizeitangeboten Menschen mit und ohne Behinderung teilnehmen.
Wie viel Geld bekommen Sie?
Sie bekommen z.B. die Eintrittspreise erstattet. Höchstens jedoch 30 € im Jahr pro Person. Die KoKoBe bekommt vom LVR einen bestimmten Betrag. Wenn dieser Betrag aufgebraucht ist, kann nichts mehr ausgezahlt werden.
Was ist wichtig?
Bitte die Belege und Quittungen aufbewahren.
Wen kann ich fragen und wer zahlt das Geld aus?
Die KoKoBe.
Rufen Sie uns an und fragen Sie nach:
KoKoBe Oberberg-Nord: 02266 805 96 22
oder
KoKoBe Oberberg-Süd: 02261 606 96 50
Aktuelles
Informationsstand der KoKoBe am 03.09.2022
Die Peer-Beratung im Oberbergischen Kreis hat am 03.09.2022 Ihre Arbeit vorgestellt. Die Behinderten Werkstätten Oberberg GmbH, kurz BWO, feierte an diesem Tag ihr 50jähriges Bestehen. Unser Informationsstand ist auf großes Interesse gestoßen. Wir haben sehr viele Gespräche geführt. Es war ein schöner und erfolgreicher Tag.
Unser Peer-Berater-Team:
Manuel Chust, Manuela Boos und Carolina Charles
Freizeittipps:
Veranstaltungskalender
Gemeinsam mit Menschen mit Behinderung im Oberbergischen Kreis
Den Veranstaltungskalender können Sie kostenlos bei der KoKoBe und in vielen öffentlichen Stellen bekommen oder hier herunterladen:
Oktober - Dezember 2022